EIN BLICK AUF DIE ENTSCHEIDUNGEN DES TÜRKISCHEN KASSATIONSHOFS HINSICHTLICH DER OBJEKTIVEN ZURECHNUNGSLEHRE

ArticleAçık Erişim

Özet

Im deutschen Recht ist der normative Korrekturbedarf schon zur Begrenzung des zu weiten Haftungsraums der deterministischen Bedin-gungstheorie im objektiven Tatbestand allgemein anerkannt. Besonders wird die Lehre im Tatbestand von Fahrlässigkeitsdelikten benutzt. De-mentgegen ist die Funktion strittig beim Tatbestand der Vorsatzdelikte. Bei den unterschiedlichen Meinungen handeln es sich um Kriterien, der Fallverteilung und der Einordnung im Tatbestand. In Bezug auf das tür-kische Recht darf man zwar über die Anerkennung der Lehre in der Rechtsprechung sprechen, aber hat die Lehre von der objektiven Zu-rechnung eher Befürworter in der Literatur. Mit dieser Arbeit wird die Kritik der Entscheidungen des türkischen Kassationshofs über den kau-salen Zusammenhang zwischen der Folge und der Tat bezweckt. In die-sem Zusammenhang wird ein Überblick bzgl. des deutschen Rechts erstellt, um ein klares Verständnis über dieses Thema zu ermöglichen. Danach wird die Anerkennung der Lehre in der türkischen Literatur thematisiert. Die Entscheidungen der Strafkammer und des großen Strafsenats des türkischen Kassationshofs besonders hinsichtlich der atypischen Kausalverläufe und der eigenverantwortlichen Selbstschädi-gung oder -gefährdung problematisiert, um ihre allgemeine Auffassung über die Kausalität und die objektive Zurechnung zu erreichen.

Anahtar Kelimeler

RDL Kalıcı Bağlantı (PID)
https://rdlopen.rawdatalibrary.net/r/ebyu/19691Resmi atıflarda kullanılan kalıcı adres
Tam Kayıt
AlanDeğerDil
dc.contributor.authorÇataklı, Hasan
dc.date.accessioned2026-10-18T21:11:49.101685611Z
dc.date.available2026-10-18T21:11:49.101685611Z
dc.date.issued2020
dc.description.abstractIm deutschen Recht ist der normative Korrekturbedarf schon zur Begrenzung des zu weiten Haftungsraums der deterministischen Bedin-gungstheorie im objektiven Tatbestand allgemein anerkannt. Besonders wird die Lehre im Tatbestand von Fahrlässigkeitsdelikten benutzt. De-mentgegen ist die Funktion strittig beim Tatbestand der Vorsatzdelikte. Bei den unterschiedlichen Meinungen handeln es sich um Kriterien, der Fallverteilung und der Einordnung im Tatbestand. In Bezug auf das tür-kische Recht darf man zwar über die Anerkennung der Lehre in der Rechtsprechung sprechen, aber hat die Lehre von der objektiven Zu-rechnung eher Befürworter in der Literatur. Mit dieser Arbeit wird die Kritik der Entscheidungen des türkischen Kassationshofs über den kau-salen Zusammenhang zwischen der Folge und der Tat bezweckt. In die-sem Zusammenhang wird ein Überblick bzgl. des deutschen Rechts erstellt, um ein klares Verständnis über dieses Thema zu ermöglichen. Danach wird die Anerkennung der Lehre in der türkischen Literatur thematisiert. Die Entscheidungen der Strafkammer und des großen Strafsenats des türkischen Kassationshofs besonders hinsichtlich der atypischen Kausalverläufe und der eigenverantwortlichen Selbstschädi-gung oder -gefährdung problematisiert, um ihre allgemeine Auffassung über die Kausalität und die objektive Zurechnung zu erreichen.
dc.identifier.eissn2149-4231
dc.identifier.endpage3588
dc.identifier.issn1303-9210
dc.identifier.issue212
dc.identifier.startpage3551
dc.identifier.urihttps://rdlopen.rawdatalibrary.net/r/ebyu/19691
dc.identifier.volume18
dc.language.isode
dc.relation.ispartofLegal Hukuk Dergisi
dc.rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
dc.subjectHukuk
dc.titleEIN BLICK AUF DIE ENTSCHEIDUNGEN DES TÜRKISCHEN KASSATIONSHOFS HINSICHTLICH DER OBJEKTIVEN ZURECHNUNGSLEHRE
dc.typeArticle
dspace.entity.typePublication
rdl.citation.trdizin0
rdl.departmentERZİNCAN BİNALİ YILDIRIM ÜNİVERSİTESİ
rdl.source.indexTRDIZIN